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Udo Lossau
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Fachgebiete - Bild eines Reifens

Udo Lossau

Vulkaniseur- und Reifenmechanikermeister

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk von der Handwerkskammer Kassel



Bild des Meisterbriefes Bild der Bestellungsurkunde

Beurteilung von Schäden an Fahrzeugreifen-
und rädern im Bereich von:

  • Personenfahrzeugen
  • Leichttransportern
  • Lastkraftwagen
  • Industriefahrzeugen
  • Landwirtschaftlichen Fahrzeugen
  • Erdbewegungsmaschinen
  • Motorrädern

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Rechtsgrundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen ist § 91 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO). Es können nur natürliche Personen, nicht aber Personengesellschaften oder juristische Personen öffentlich bestellt werden.

Der Bewerber um das Amt des Sachverständigen muß eine Reihe von persönlichen Voraussetzungen erfüllen, um öffentlich bestellt und vereidigt zu werden. Das Leitbild des Sachverständigen geht von einem Handwerker aus, der die in seiner beruflichen Praxis erworbenen Erfahrung anderen zur Verfügung stellt, die auf fachliche Beurteilung angewiesen sind.

Die persönliche Eignung liegt nur dann vor, wenn der Sachverständige die Gewähr für Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Glaubwürdigkeit und für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen bei der Gutachtenerstellung bietet.

Der Sachverständige muß in seinem Beruf, in dem er seine Sachverständigentätigkeit ausübt, über überdurchschnittliche Fachkenntnisse verfügen und in der Lage sein, die Arbeiten anderer sachverständig zu begutachten und das Ergebnis seiner Begutachtung für den Auftraggeber verständlich und nachvollziehbar schriftlich und mündlich zu erläutern.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige darf nur innerhalb seiner Bestellungskompetenz tätig werden.

Durch regelmäßige Fortbildung hat sich der Sachverständige ständig über den neuesten Stand der Technik und die neueren Erkenntnisse auf seinem Sachgebiet zu unterrichten.


Bestellungskompetenz:


Der Beruf "Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik" gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken, die in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt sind.

Auszug aus dem Handwerk "Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik" u.a.:

  • - Beurteilung und Instandsetzung von Reifen und Schläuchen
    • Reifen unter Berücksichtigung von Dimensionierung, Aufbau, Einsatz, Fahrzeugart und Belastung prüfen und Beurteilen
    • Reifenluftdruckkontrollsysteme prüfen und anpassen
    • Reifen unter Berücksichtigung rechtlicher Regelungen nachschneiden
    • Schäden an Reifen auf Reparaturfähigkeit prüfen, Reparaturverfahren auswählen, Reparaturwerkstoffe unter Berücksichtigung von Gummimischungen auswählen und einsetzen
  • - Beurteilung und Instandhaltung von Bereifungssystemen
  • - Umrüstung von Fahrzeugen auf Sonderrädern
  • - Runderneuerung von Fahrzeugreifen
    • Reifen auf Erneuerungsfähigkeit prüfen und beurteilen
    • Erneuerungsverfahren auswählen
    • Reifen klassifizieren
    • Werkstoffe unter Berücksichtigung von formlosen und formgebundenen Verfahren auswählen
  • - Herstellung und Instandsetzungen von Gummiauskleidungen